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Von durumis AI zusammengefasster Text
- Die Verfassung der Republik Korea garantiert die Rechte von Menschen mit Behinderungen, doch in der Realität ist dies nicht der Fall. Die Menschenrechtscharta für Menschen mit Behinderungen ist eine Deklaration für eine gleichberechtigte Gesellschaft, aber Menschen mit Behinderungen erleben immer noch Diskriminierung.
- Die Bewusstseinsbildung für Menschen mit Behinderungen ist ein Bemühen um einen gesellschaftlichen Wandel. Sie sollte über die reine Wissensvermittlung hinausgehen und durch interaktive Lernformen, Diskussionen etc. das Verständnis der Teilnehmer fördern.
- Die Bewusstseinsbildung für Menschen mit Behinderungen ist nicht nur für die Wahrung der Rechte von Menschen mit Behinderungen, sondern auch für die Entwicklung unserer Gesellschaft unerlässlich. Alle Mitglieder der Gesellschaft sollten sich aktiv beteiligen, um das Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen zu verbessern und eine gleichberechtigte und inklusive Gesellschaft zu schaffen.
Logo der Zeitung für Bewusstseinsbildung für Menschen mit Behinderungen
(Zeitschrift für die Verbesserung der Wahrnehmung von Menschen mit Behinderungen) = Choi Bong-hyeok Kolumnist (Experte für AI, ESG, DX-Konvergenz, Experte für Schulungen zur Verbesserung der Wahrnehmung von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsplatz)
1. Bedeutung des Schutzes der Rechte von Menschen mit Behinderungen
Die Verfassung der Republik Korea garantiert gemäß Artikel 10 die Würde und den Wert des Menschen und gemäß Artikel 11 das Recht auf Gleichheit und schützt damit die Grundrechte von Menschen mit Behinderungen auf gleiche Weise wie Nichtbehinderte. Die Realität ist jedoch weit davon entfernt. Behinderung ist eine Einschränkung, die durch soziale und materielle Grundlagen geschaffen wird, und dies führt zur Verletzung der Grundrechte von Menschen mit Behinderungen.
2. Charta der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen: Eine Erklärung für eine gerechte Gesellschaft
Die 1998 verkündete Charta der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen ist eine Erklärung, die die Abschaffung der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und die Gleichbehandlung fordert. Die Charta betont die Teilhabe und den Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen, einschließlich Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, Bildung und Kulturleben. Laut einer Umfrage zur Situation von Menschen mit Behinderungen aus dem Jahr 2017 werden Menschen mit Behinderungen jedoch immer noch in verschiedenen Bereichen, z. B. in der Schule, bei der Arbeit und bei der Nutzung von medizinischen Einrichtungen, diskriminiert.
3. Schulungen zur Verbesserung der Wahrnehmung von Menschen mit Behinderungen: Bemühungen um einen gesellschaftlichen Wandel
Um die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu schützen, ist ein gesellschaftlicher Wandel unerlässlich. Zu diesem Zweck wurden Schulungen zur Verbesserung der Wahrnehmung von Menschen mit Behinderungen eingeführt.
Das 「Gesetz zur sozialen Fürsorge für Menschen mit Behinderungen」 zielt auf die Verbesserung der Wahrnehmung von Behinderungen in allen Bereichen ab, wie z. B. in staatlichen und lokalen Behörden, Gemeinden, Bildungseinrichtungen und öffentlichen Einrichtungen.
Das 「Gesetz zur beruflichen Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen」 zielt auf die Verbesserung der Wahrnehmung von Menschen mit Behinderungen durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab, um die Beschäftigungsförderung und die berufliche Stabilität von Menschen mit Behinderungen zu fördern.
4. Schulungen zur Verbesserung der Wahrnehmung von Menschen mit Behinderungen, die ständige Bemühungen und Verbesserungen erfordern
Stand 29. Mai 2019 müssen alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer einmal jährlich mindestens eine Stunde lang eine Schulung zur Verbesserung der Wahrnehmung von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsplatz absolvieren. Die Wirksamkeit der Schulung ist jedoch noch unzureichend, und es sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die Wahrnehmung in der gesamten Gesellschaft zu verbessern.
5. Vorschläge zur Verbesserung der Wahrnehmung von Menschen mit Behinderungen
Verbesserung der Inhalte und Methoden der Schulung:
Die Schulung sollte nicht nur Wissen vermitteln, sondern auch das Verständnis der Teilnehmer durch Erfahrungslernen und Diskussionen verbessern.
Es sollten differenzierte Schulungen angeboten werden, die die Besonderheiten und die Vielfalt der Behinderungsarten berücksichtigen.
Erweiterung der Zielgruppe der Schulung:
Die Schulung sollte nicht nur für Schüler, Jugendliche und die allgemeine Bevölkerung, sondern auch für Beschäftigte öffentlicher Einrichtungen und privater Unternehmen sowie für Beschäftigte im Gesundheitswesen angeboten werden.
Kontinuierliche Evaluierung und Verbesserung:
Die Wirksamkeit der Schulung sollte kontinuierlich evaluiert und Schwachstellen sollten behoben werden.
Direkte Beteiligung von Menschen mit Behinderungen sollte in die Verbesserung der Schulungsprogramme einfließen.
6. Eine gerechte und inklusive Gesellschaft gemeinsam gestalten
Die Verbesserung der Wahrnehmung von Menschen mit Behinderungen ist nicht nur für den Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen unerlässlich, sondern auch für die Entwicklung unserer Gesellschaft. Alle Mitglieder der Gesellschaft sollten sich aktiv beteiligen, um die Wahrnehmung von Menschen mit Behinderungen zu verbessern und eine gerechte und inklusive Gesellschaft zu schaffen.
7. Zusätzliche Informationen
Rechtsvorschriften und Richtlinien im Zusammenhang mit Schulungen zur Verbesserung der Wahrnehmung von Menschen mit Behinderungen:
Gesetz zur sozialen Fürsorge für Menschen mit Behinderungen, Artikel 41, Artikel 42
Gesetz zur beruflichen Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen, Artikel 33
Richtlinien für Schulungen zur Verbesserung der Wahrnehmung von Menschen mit Behinderungen (Ministerium für Gesundheit und Soziales)
Einrichtungen und Programme zur Verbesserung der Wahrnehmung von Menschen mit Behinderungen:
Koreanisches Institut für die Entwicklung von Menschen mit Behinderungen
Zentrum für Schulungen zur Verbesserung der Wahrnehmung von Menschen mit Behinderungen (Ministerium für Gesundheit und Soziales)
Behinderteneinrichtungen der jeweiligen lokalen Behörden